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Magazin Mitbestimmung

: Das große Angebot an die Gesellschaft

Ausgabe 03/2006

Für den DGB-Vorsitzenden Heinz-Oskar Vetter war das Mitbestimmungsgesetz 1976 "die größte Enttäuschung seiner Amtszeit"; aber war es - zumal im Rückblick - nicht eine seiner größten Leistungen, ein Meisterstück?



Von Hans Otto Hemmer
Der Autor war von 1981 bis 2004 Chefredakteur der Gewerkschaftlichen Monatshefte und gehörte zum Beraterkreis von H.-O. Vetter.


In der Hierarchie von Gewerkschaftsvorsitzenden der Nachkriegszeit gebührt dem DGB-Vorsitzenden Heinz-Oskar Vetter ein bevorzugter Rang: Man wird ihn unmittelbar hinter dem Spitzentrio Hans Böckler, Otto Brenner und Heinz Kluncker einzuordnen haben. Gemessen an der zeitgenössischen Wertschätzung, die ihm insbesondere auf dem Höhepunkt seiner Karriere in den 70er Jahren entgegengebracht wurde, ist das zweifellos ein gehöriger Abstieg.

Sein Bild in der Geschichte bleibt umwölkt, ja geradezu überschattet vom Beginn des größten und heftigsten Skandals der deutschen Gewerkschaftsbewegung, dem Fall der Gemeinwirtschaft. Der Name Heinz-Oskar Vetter wird mit dem Niedergang des Baukonzerns Neue Heimat (NH) verbunden bleiben. Ähnlich wie im Fall anderer führender Gewerkschafter, wie zum Beispiel Christian Fette, Franz Steinkühler und Günter Döding, wird die Erinnerung an Vetter von einem blamablen Ende gekennzeichnet bleiben.

Vetter selbst war sich dessen durchaus bewusst. Als er danach gefragt wurde, wie er den NH-Skandal "verkraftet" habe, antwortete er: "Da gibt es kein Verkraften. Das sitzt … Wenn man … am Schluss seines Lebenswerkes miterlebt, wie eine Seite so zusammenbricht, auf diese schlechte Art und Weise, muss ich schon sagen, dann lässt einen das so schnell nicht los. Ich glaube nicht, dass ich, solange ich lebe, die Stunden verschmerzen werde, die ich damals durchgemacht habe."

Vetters Mitbestimmungsverständnis

Dabei hatte Vetter, nächst Böckler, in Sachen Mitbestimmung mehr durchgesetzt und erreicht als wohl jeder seiner Amtsvorgänger und -nachfolger. 1977 bezeichnete ihn ein Journalist gar als "Messias der Mitbestimmung". Vetter selbst resümierte am Ende seiner Amtszeit: "Einen großen Teil meiner Kraft in den Gewerkschaften habe ich der Mitbestimmung gewidmet. Solange ich denken kann, habe ich immer auf dem Standpunkt gestanden, dass die Mitbestimmung das große Angebot der Gewerkschaften an die Gesellschaft ist, ihre Probleme zu lösen."

Vetter, Jahrgang 1917, aus kleinbürgerlichem, gläubig evangelischem Elternhaus im Ruhrgebiet (Bochum) stammend, Handwerkerlehre, Abitur und dann Kriegsteilnahme als Oberleutnant, hatte vor 1945 keinerlei Kontakt zur Arbeiterbewegung gehabt. Er stand also nicht in jener Tradition der Weimarer Republik, die für viele maßgebliche Gewerkschaftsfunktionäre nach 1945 auch beim Thema Wirtschaftsdemokratie/Mitbestimmung den lebensgeschichtlichen selbstverständlichen Anknüpfungspunkt bot.

Vetter, der Mitte 1946, unmittelbar nach seiner Rückkehr aus englischer Kriegsgefangenschaft, Grubenschlosser in Bochum und Mitglied des Industrieverbands Bergbau geworden war, hat Mitbestimmung von Anfang an konkret wahrgenommen und praktiziert, gerade auch als Funktionär und als Vorstandsmitglied der IG Bergbau von 1952 bis 1969. "Eine Ideologie hat mich eigentlich nie ergriffen. Ich habe das alles (Mitbestimmung, betriebliche Wirklichkeit, HOH) nie von der Ideologie her gesehen, sondern aus den Kräfteverhältnissen im Betrieb abgeleitet."

Selbstverständlich blieben die aufstrebenden jungen Funktionäre der Bergbaugewerkschaft in den 50er und 60er Jahren nicht ohne programmatisches und theoretisches Rüstzeug. Beim Mitbestimmungsthema war es vor allem Rudolf Quast, der ihnen auf die Sprünge half. Quast, Jahrgang 1907 aus Unna, promovierter Kunsthistoriker, SAP-, dann SPD-Mitglied, hatte im Amsterdamer Exil führende Bergarbeiter-Funktionäre kennen gelernt und war, nach Rückkehr aus russischer Kriegsgefangenschaft, 1950 Mitarbeiter der IG Bergbau und Referent bei deren Vorsitzenden - Heinrich Imig, Heinrich Gutermuth, August Schmidt - geworden.

Er war maßgeblich an der Umsetzung der Montanmitbestimmung beteiligt. 1957 wurde Quast Leiter der Abteilung Mitbestimmung beim DGB-Bundesvorstand, 1961 Geschäftsführer der "Stiftung Mitbestimmung" - und dies blieb er bis 1967. Quast, vielseitig gebildeter und interessierter Intellektueller, war auch in der gesellschafts- und gewerkschaftspolitischen Debatte um die Demokratisierung der Wirtschaft der Weimarer Zeit zu Hause.

So überrascht es nicht, dass auch für Vetter die ideale Mitbestimmung ein Institutionensystem vom Betrieb über das Unternehmen und die Region bis hin zur Gesamtwirtschaft ausmachte, dessen Verwirklichung jenen "dritten Weg" zwischen Kommunismus und Kapitalismus bedeutet hätte. Diesen systemändernden oder zumindest -transzendierenden Aspekt von Mitbestimmung hat Vetter immer wieder einmal erwähnt ("dass sich damit doch eine unübersehbare Änderung in der Praktizierung unserer Wirtschaftsordnung vollzogen hätte"), auch wenn dieser Aspekt in seiner praktischen gewerkschaftlichen Mitbestimmungspolitik wohl mehr und mehr in den Hintergrund geraten ist.

Das zentrale Thema für H.-O. Vetter
 
Mitbestimmung war das Thema, zu dem sich Vetter während seiner langen Amtszeit von 1969 bis 1982 am meisten geäußert hat, zentrale Texte liegen in einem Sammelband von 1979 vor. Immer wieder hat er dabei die Systematik der Mitbestimmung entfaltet: "Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll den Arbeitsplatz, den Betrieb, das Unternehmen einbeziehen und darüber hinaus im nationalen Rahmen wie in den europäischen Institutionen verwirklicht werden." Immer wieder hat er sich den verschiedenen Ebenen der Mitbestimmung gewidmet, den Möglichkeiten und Problemen der praktizierten Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen, den Vorschlägen zu ihrer Ergänzung und Veränderung sowie natürlich ganz konkreten Vorhaben in der Gesetzgebung zur Mitbestimmung.

Innovativen Aspekten, wie etwa der Mitbestimmung am Arbeitsplatz oder der gesamtwirtschaftlichen Mitbestimmung, verschloss sich Vetter keineswegs. Und doch wird man ihn im Hinblick auf die Mitbestimmungsprogrammatik doch eher als konservativ charakterisieren können - auch wenn er in der Praxis durchaus pragmatisch dachte. Das mag auch damit zusammenhängen, dass Vetters Mitarbeiter und Berater beim Thema Mitbestimmung während seiner Zeit im DGB-Vorsitz in erster Linie Juristen waren: Friedhelm Farthmann, der spätere Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen; Detlef Hensche, der spätere Vorsitzende der IG Medien; Lorenz Schwegler, der spätere Vorsitzende der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen. Sie spielten auch bei der Vorbereitung des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 eine wesentliche Rolle.

Sein Verdienst: Geschlossenheit im DGB

Nachdem Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 gesagt hatte, dass die sozialliberale Regierung "den Ausbau der Mitbestimmung … als eine unserer Hauptaufgaben" ansähe und die Weiterentwicklung des Unternehmensrechts "im Sinne der Mitbestimmung der Arbeitnehmer" ankündigte, verstärkte Vetter seine mitbestimmungspolitischen Aktivitäten. In zahllosen Reden und Texten erläuterte er rastlos Grundsätze und Einzelheiten der gewerkschaftlichen Mitbestimmungsprogrammatik und -politik und setzte sich, in dem Maße, in dem Genaueres über die Absichten von Regierung, Opposition und Parteien bekannt wurde, mit diesen Positionen kritisch auseinander.

Zwar gab es gegenüber dem sich abzeichnenden Koalitionskompromiss erhebliche Bedenken der Gewerkschaften sowie unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Regelungsbereichen, aber insgesamt gelang es Vetter, den DGB in dieser wichtigen Frage einheitlich und geschlossen zu positionieren. Diese Geschlossenheit auch in dem nun folgenden Diskussions- und Gesetzgebungsprozess zumindest nach außen gewahrt zu haben ist das Verdienst eines starken DGB-Vorsitzenden Vetter.

Er sah sich allerdings schon bald von einer FDP-Politik getäuscht, die bereits erreichte Kompromisse wieder in Frage stellte und deren stellvertretender Vorsitzender, Bundesinnenminister Genscher, sogar ein Gutachten in Auftrag gab, das feststellte, die Mitbestimmung sei verfassungswidrig. In der Rückschau hat Vetter auf die Frage, ob er denn ernsthaft geglaubt habe, von der FDP ein für die Gewerkschaften akzeptables Mitbestimmungsgesetz zu erhalten, geantwortet: "Doch. Wer so wie ich überzeugt ist vom Wert der Mitbestimmung, der glaubt auch daran, dass er andere auf seine Seite ziehen kann. Und zunächst sah es doch ganz gut aus …"

Lag der Konfliktstoff zwischen Gewerkschaften und Liberalen auch offen zutage und konnte dessen Inhalt politisch kaum verwundern, so blieben andere, wesentlich schwächere Konfliktlinien im Verborgenen - nicht zuletzt wegen der Diskretion aller Beteiligten. Einige führende Gewerkschafter, darunter der Vorsitzende der IG Bergbau, Adolf Schmidt, und das Vorstandsmitglied der IG Chemie, Hermann Rappe, waren gleichzeitig sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete - Bundesarbeitsminister war der ehemalige Vorsitzende der IG Bergbau, Walter Arendt.

Ihnen lagen die Notwendigkeiten und Zwänge der Koalitionspolitik, auch beim Mitbestimmungsgesetz, naturgemäß näher als anderen Gewerkschaftsfunktionären. Daraus ergab sich einerseits eine gewisse Ambivalenz zwischen den gewerkschaftlichen Forderungen und den koalitionären Möglichkeiten, andererseits die Chance zu einer Vermittlerposition, die nicht zuletzt Bundeskanzler Schmidt zu nutzen trachtete.

Auch wenn sich Einzelheiten dieser Konstellation im Moment noch nicht hinreichend rekonstruieren lassen, wird doch erkennbar, dass alle Beteiligten sorgfältig mit der delikaten Lage umgegangen sind und sie zum Beispiel nicht offensiv öffentlich gemacht haben. Die IG Metall hatte die Mitbestimmungspläne der Regierung von Anbeginn an skeptisch verfolgt und lehnte den Koalitionskompromiss ab. Aber so deutlich und klar Eugen Loderer, der Vorsitzende der IG Metall, diese Position auch formulierte, so wenig ließ er es auf eine daraus unschwer ableitbare Zerreißprobe innerhalb des DGB ankommen. Auch für Heinz-Oskar Vetter blieb das Leitschnur seines Handelns.

Für das Gesetzgebungsverfahren war die Frage der Vereinbarkeit von Verfassung und Mitbestimmung politisch brisant. Das war nach der Anhörung im Bundestag im Dezember 1974 noch einmal überdeutlich geworden. Vetter packte den Stier bei den Hörnern und ließ die Abteilung Gesellschaftspolitik - hervorgegangen aus der Abteilung Mitbestimmung - in seinem Zuständigkeitsbereich eine wissenschaftliche Konferenz zum Themenkreis "Mitbestimmung und Grundgesetz" vorbereiten. Er setzte damit die innergewerkschaftlichen wie außenwirksamen Möglichkeiten des DGB gleichermaßen effektiv und geschickt ein.

Die Konferenz, vom zuständigen Referatsleiter Lorenz Schwegler kompetent vorbereitet, war eine beeindruckende Demonstration von Sachverstand, Diskussionsfähigkeit, differenziertem Urteil und Gestaltungswillen. Sie steht in einer Reihe mit DGB-Konferenzen zur Humanisierung der Arbeit und zur Gewerkschaftsgeschichte, die sämtlich zu Vetters Amtszeit und aufgrund seiner persönlichen Anregung stattfanden und dem DGB in den 70er und 80er Jahren Reputation brachten und Glanz verliehen.

Stützpfeiler der Einheitsgewerkschaft

Bei der Mitbestimmungs-Konferenz fasste Vetter seine Position noch einmal markant zusammen: "Sollte der Versuch, mit Hilfe der Verfassung die Mitbestimmung zu verhindern und die Gewerkschaften zu beschneiden, erfolgreich sein und Schule machen, so wäre das nicht nur eine Schwächung der Gewerkschaften. Das wäre zugleich ein schwerer Schlag gegen die langfristigen Chancen der Demokratie in diesem Lande und in Europa.

Denn eines ist heute so sicher, wie es den Politikern der Nachkriegszeit bewusst war: Eine sozialstaatlich fundierte und damit stabile Demokratie ist ohne eine politisch und wirtschaftlich mitbestimmende Arbeitnehmerschaft, ohne den zentralen Stützpfeiler einer machtvollen Einheitsgewerkschaft nicht denkbar. Ohne sozialstaatliche Begründung und Sicherung wird die Demokratie aber auf Dauer nicht von Bestand sein können."

Mag die Wirkung der Konferenz zunächst bescheiden gewesen sein. Immerhin wurde das Mitbestimmungsgesetz, das im März 1976 von einer überwältigenden Mehrheit des Bundestages beschlossen worden war, im März 1979 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt. Eine Beschwerde der Arbeitgeber war damit zurückgewiesen. Heinz-Oskar Vetter sah die Chance, mit den Arbeitgebern "auf dem Boden dieses Urteils ein neues Miteinander zu versuchen".

Heinz-Oskar Vetter hat rückblickend auf die Frage, was er für die größte Enttäuschung seiner Amtszeit halte, geantwortet: "Das Mitbestimmungsgesetz 1976." Legt man seine Erwartungen an eine umfassende paritätische Mitbestimmung zugrunde, mag diese Enttäuschung ebenso verständlich erscheinen wie wenn man gewisse politische Hoffnungen in eine sozialliberale Reformbereitschaft voraussetzt.

Sieht man das Mitbestimmungsgesetz von 1976 allerdings im Kontinuum einer auf 1976 folgenden, lang anhaltenden Phase mit nur wenigen Chancen für die Gewerkschaften, politische Ziele durchzusetzen oder auch nur auf die Agenda zu bringen, ragt es geradezu erratisch hervor. Man wird sagen können, dass es auf diesem Sachgebiet das Optimum dessen war, was mit den damals politisch handelnden Kräften zu erreichen war - ein Meisterstück auch des gewerkschaftlichen Pragmatismus, wie ihn Heinz-Oskar Vetter geradezu idealtypisch vertrat. 

Er wusste, dass ohne Integrität auch diese Mitbestimmung leer läuft. Und er wusste um die normative Kraft des Faktischen: "Wenn wir die richtigen Leute an die richtigen Plätze stellen, können wir allen widerstrebenden Kräften einen ausgezeichneten Anschauungsunterricht darüber erteilen, wie die Grundeinstellung der Arbeitnehmer zur Wirtschaft als entscheidende Existenzgrundlage unserer Gesellschaft ist."

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