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WSI-Mitteilungen 09/2006
Axel Hauser-Ditz, Markus Hertwig, Ludger Pries
Betriebsräte und andere Vertretungsorgane im Vergleich - Strukturen, Arbeitsweisen und Beteiligungsmöglichkeiten
Wie neuere Untersuchungen zur Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung zeigen, verfügt nur etwa jeder zehnte betriebsratsfähige Betrieb tatsächlich über einen Betriebsrat. In der betrieblichen Praxis existieren jedoch auch andere Formen kollektiver Interessenvertretung. Der folgende Beitrag analysiert die Strukturen, Arbeitsweisen und Beteiligungsmöglichkeiten dieser "Anderen Vertretungsorgane" (AVOs) im Vergleich zu Betriebsräten auf Basis eines für die deutsche Privatwirtschaft repräsentativen Datensatzes. Dabei zeigt sich, dass eine Vielzahl verschiedener AVO-Formen existiert, die sich teilweise erheblich vom Betriebsratsmodell unterscheiden. So ist die Mehrheit der AVOs aus VertreterInnen der Arbeitnehmerseite und der Geschäftsleitung zusammengesetzt. Obwohl die Beteiligungsstärke der AVOs im Vergleich zum Betriebsrat in der Regel geringer ausfällt, verfügen sie in einigen Regulierungsbereichen jedoch über ähnlich starke oder sogar höhere Beteiligungsmöglichkeiten.



 

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