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WSI-Mitteilungen 07/2003
Johannes Kirsch
Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - ein Instrument in der Krise
Um zu verhindern, dass in Branchen mit starker Außenseiterkonkurrenz die Normsetzungskraft der Tarifparteien gefährdet wird, kann die Geltung der dort vereinbarten Tarifverträge per ministerieller Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) auf sämtliche, im betreffenden Tarifbereich bestehende Beschäftigungsverhältnisse ausgedehnt werden. Die AVE ist aber an die Voraussetzung gebunden, dass die Spitzenverbände der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ihr in dem hierfür zuständigen Tarifausschuss zustimmen. Vor dem Hintergrund einer zunehmend restriktiven Zustimmungspraxis der Arbeitgeberseite hat sich die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge deutlich verringert; so ist bei den Ursprungstarifverträgen seit Mitte der 90er Jahre eine Abnahme um 30% zu verzeichnen. Nur noch 2,5% aller Verbands-Ursprungstarifverträge sind derzeit noch allgemeinverbindlich; diese Quote hat sich im Laufe vor rund 10 Jahren halbiert. Besonders deutlich ist der Rückgang bei den Einkommenstarifverträgen, hier spielt die AVE nur noch in vier Branchen eine größere Rolle. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise das zur AVE führende Verfahren geändert werden kann, mit dem Ziel, die volle Funktionsfähigkeit dieses Instruments wieder herzustellen.
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