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HBS Böckler Impuls

Lohnpolitik: Angemessener Mindestlohn: Orientierungsmarken gibt es schon

Ausgabe 18/2011

Wie hoch sollte ein allgemeiner Mindestlohn sein? Deutsche und europäische Rechtsnormen sowie die Lohnuntergrenzen in Nachbarländern liefern Maßstäbe.

Noch gibt es in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn – anders als in 20 von 27 Mitgliedsländern der EU. Welches Einkommen mindestens nötig ist, um menschenwürdig leben zu können, dafür existieren aber durchaus Regelungen. Als Orientierung für einen gesetzlichen Mindestlohn bieten sich nach Analysen und Modellrechnungen des WSI mehrere Größen an: sozialstaatliche Standards wie die Pfändungsfreigrenze oder das Existenzminimum, eine der in der Wissenschaft verwendeten Armutsgrenzen oder die gesetzlichen Lohnuntergrenzen der europäischen Nachbarn.

Die Pfändungsfreigrenze beschreibt ein gesetzliches Minimum für das Einkommen von Erwerbstätigen. Die Norm gilt in der Praxis zwar nur für überschuldete Personen, deren Einkommen gepfändet wird. Ein Gerichtsvollzieher muss einem alleinstehenden Erwerbstätigen im Monat derzeit einen Betrag von 1.030 Euro netto lassen, damit der seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Im Grundsatz ist diese Definition eines unteren Limits aber für alle Erwerbstätigen gültig, so das WSI. Ein alleinstehender Beschäftigter mit 38-Stunden-Woche müsste aktuell mindestens 8,62 Euro brutto pro Stunde verdienen, um netto ein Einkommen auf Höhe der Pfändungsfreigrenze zu erzielen. Bei 40 Wochenstunden wären es 8,22 Euro, hat WSI-Tarifexperte Thorsten Schulten berechnet.

Die Grundsicherung: Arbeitnehmer mit niedrigen Verdiensten haben ein Anrecht darauf, ihr Arbeitseinkommen mit Arbeitslosengeld II (ALG-II) aufzustocken. So erhält ein Alleinstehender ergänzendes ALG II, wenn er netto weniger als 1.054 Euro im Monat verdient. Diese Grenze ergibt sich aus 754 Euro ALG-II-Anspruch (Regelsatz plus durchschnittliche Kosten der Unterkunft) plus 300 Euro an Freibeträgen, die das Sozialgesetzbuch erwerbstätigen Grundsicherungsempfängern zugesteht. Um dieses Niveau zu erreichen, benötigt ein alleinstehender Beschäftigter mit 38 Wochenstunden einen Bruttolohn von 8,91 Euro, zeigt Schultens Berechnung. Mit einer 40-Stunden-Woche sind mindestens 8,50 Euro die Stunde notwendig.

Die Europäische Sozialcharta gibt eine verbindliche Mindestlohnnorm für Deutschland vor, gegen die jedoch regelmäßig verstoßen werde, so das WSI. Die Charta wurde 1964 von der Bundesrepublik ratifiziert. Sie definiert soziale Grundrechte wie eine kostenfreie Schulbildung, Arbeits- und Mutterschutz und enthält auch eine Mindestlohnklausel. Die Vertragsstaaten sollen sich an eine Untergrenze von 60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns im Lande halten. In Deutschland (Ost und West zusammen) lag diese Schwelle 2010 bei netto 8,12 Euro pro Stunde. Um sie zu erreichen, sind je nach wöchentlicher Arbeitszeit 12,24 bis 12,40 Euro Bruttolohn notwendig.

Die Grenze zur Lohnarmut bietet einen zusätzlichen Orientierungspunkt. Die internationale Armutsforschung zieht die relative Lohnarmutsgrenze in einem Land meist bei 50 Prozent des durchschnittlichen Vollzeiteinkommens. Nach den derzeit aktuellsten Daten lag der durchschnittliche Bruttolohn in Deutschland 2010 bei 21,48 Euro pro Stunde. Ein Vollzeitbeschäftigter muss also mindestens 10,74 Euro verdienen, wenn er nach dieser Definition nicht als „arm trotz Arbeit“ gelten soll.

Die gesetzlichen Mindestlöhne in EU-Ländern mit vergleichbarer Wirtschaftskraft wie Belgien, den Niederlanden und Frankreich sind derzeit zwischen 8,58 und 9 Euro die Stunde angesiedelt. In Luxemburg müssen mindestens 10,16 Euro gezahlt werden, in Irland 8,65 Euro, in Großbritannien umgerechnet 6,91 Euro. Dieser Wert ist jedoch von der anhaltenden Schwäche des Pfunds gegenüber dem Euro beeinflusst, so Schulten. Um den Währungsfaktor bereinigt läge der britische Mindestlohn deutlich über 8 Euro.

Die WSI-Mindestlohn-Forscher Thorsten Schulten, Reinhard Bispinck und Claus Schäfer halten es für unverzichtbar, die vorliegenden Maßstäbe bei der Festsetzung einer allgemeinen Lohnuntergrenze zu berücksichtigen. Ein Mindestlohn wirke nur ab einer ausreichenden Höhe, argumentieren die Wissenschaftler. „Wird er zu niedrig festgelegt, bekommt er nur kosmetischen Charakter oder noch schlimmer: Er legitimiert unter Umständen bisher als unzureichend angesehene Niedriglöhne.“

Durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wie ihn etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund vorschlägt, würden rund fünf Millionen Beschäftigte finanziell besser gestellt. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Prognos AG im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Denn derzeit arbeiten nach den Prognos-Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels 1,2 Millionen Menschen für weniger als 5 Euro brutto in der Stunde. Weitere 2,4 Millionen verdienen zwischen 5 und 7,50 Euro pro Stunde. Noch einmal 1,4 Millionen Beschäftigte erhalten Stundenlöhne zwischen 7,50 und 8,50 Euro. Neben den Niedriglohnverdienern würden nach der Prognos-Expertise auch Staats- und Sozialkassen von einem gesetzlichen Lohnminimum profitieren, weil Transferzahlungen entfallen und mehr Steuer- und Sozialbeiträge fließen könnten. So würde ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die öffentlichen Kassen um jährlich 7,1 Milliarden Euro entlasten.


KASTEN

Studien: Mindestlöhne kosten keine Jobs

Im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums haben sechs Forschungsinstitute untersucht, wie sich bereits existierende Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Beschäftigung in den davon erfassten acht Branchen auswirken. Die Wissenschaftler prüften die Entwicklung in der Abfallwirtschaft, im Bauhauptgewerbe, im Dachdecker- und im Elektrohandwerk, in der Gebäudereinigung, bei Malern und Lackierern, in der Pflegebranche und bei den Wäschereidienstleistungen. In keiner Branche stellen sie nennenswerte Konsequenzen für Beschäftigung oder Wettbewerb fest. Beispiel Elektrohandwerk: Hier gilt aktuell ein Mindestlohn von 9,70 Euro in West- und 8,40 Euro in Ostdeutschland. Die Lohnuntergrenze wurde 1997 eingeführt, 2003 aus- und 2007 erneut in Kraft gesetzt. Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung habe es an keinem dieser Punkte gegeben, fasste Bundesarbeitministerin Ursula von der Leyen das Evaluationsergebnis Ende Oktober zusammen.

Das deckt sich mit den Resultaten der bislang aufwändigsten Untersuchung von möglichen Beschäftigungseffekten durch angehobene Mindestlöhne in den USA. „Mindestlohn-Erhöhungen führen nicht zu kurz- oder langfristigen Jobverlusten bei Niedriglohntätigkeiten“, so das Fazit der Studie, die eine Forschergruppe um Michael Reich, Professor an der Universität Berkeley, Ende 2010 veröffentlicht hat. Die Wissenschaftler untersuchten Erhöhungen von US-Mindestlöhnen zwischen 1990 und 2006. Dabei beobachteten sie ein konsistentes Muster: Fast immer verdienten Niedriglöhner nach der Anhebung besser, die Arbeitgeber hielten sich an die staatlichen Vorschriften. Vor allem aber reagierten die Unternehmen auf Anhebungen der Lohnuntergrenze nie mit so vielen Entlassungen, dass sich die Arbeitslosigkeit erkennbar erhöhte. Die lokalen Beschäftigungseffekte seien „nicht unterscheidbar von Null“, stellten die Wissenschaftler fest.

Die Berkeley-Untersuchung gilt unter Fachleuten als wegweisend. „Der verwendete Datensatz ist weit umfangreicher, der methodische Ansatz breiter als in früheren Untersuchungen“, erklärte Joachim Möller, Direktor des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, bei der Veröffentlichung. „Diese Arbeit stellt empirisch wie methodisch das Anspruchvollste dar, was bisher zu den Effekten von Mindestlöhnen geforscht wurde“, sagt auch WSI-Tarifexperte Thorsten Schulten.

  • Die Pfändungsfreigrenze, die Grundsicherung oder die Europäische Sozialcharta liefern nach Analyse des WSI Maßstäbe für einen gesetzlichen Mindestlohn. Sie reichen von gut 8 bis gut 12 Euro. Zur Grafik

Thorsten Schulten, Reinhard Bispinck, Claus Schäfer (Hrsg.): Mindestlöhne in Europa, VSA-Verlag, Hamburg 2006.

Aktualisierte Berechnungen von Thorsten Schulten, November 2011: WSI Mindestlohn Modellrechnungen in diesem Ordner (pdf).

Oliver Ehrentraut u.a.: Fiskalische Effekte eines gesetzlichen Mindestlohns, Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, WISO-Diskurs, Mai 2011. 

Arindrajit Dube, T. William Lester, Michael Reich: Minimum Wage Effects Across State Borders: Estimates Using Contiguous Counties (pdf), in: The Review of Economics and Statistics, November 2010.

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