Grenzüberschreitende Unternehmensstrategien, transnationale Konzerne mit Umsätzen, die höher als das Bruttosozialprodukt ihrer Heimatländer sind: Damit auch die Mitbestimmungsakteure international agieren können, wurde mit der "Richtlinie 94/45 EG des Rates" vom 22. September 1994 der Europäische Betriebsrat installiert.
Lange Zeit war mit der Mitbestimmung an den Grenzen Schluss, gab es - wenn überhaupt - nur die jeweiligen nationalen Gesetze. Das änderte sich bezüglich Information und Konsultation der Betriebsräte mit der "Richtlinie 94/45 EG des Rates" vom 22. September 1994 "über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen".
Hintergrund: die grenzüberschreitenden Unternehmensstrategien. Transnationale Konzerne erreichen heute Umsätze, die höher als das Bruttosozialprodukt ihrer Länder sind, Fusionen bringen alte Unternehmen zum Verschwinden, allenthalben gründen auch mittelständische Firmen Tochtergesellschaften im Ausland.
Diese EU-Richtlinie gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Im Dezember 1997 wurde sie durch die Ergänzungsrichtlinie 97/74 EG auf Großbritannien und Nordirland ausgeweitet. Wie alle EU-Richtlinien musste sie binnen dreier Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Grund: Die Verhandlungen über die Einrichtung von Euro-Betriebsräten müssen auf der Grundlage des nationalen Gesetzes oder Sozialabkommens geführt werden.
In Deutschland trat das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) am 1. November 1996 in Kraft.
Sechs Jahre nach der 1994 erlassenen Richtlinie hat die EU-Kommission als "Bestandteil des Überprüfungsprozesses" eine Bilanz über ihre Anwendung vorgelegt. Dazu hatte sie sich selbst verpflichtet. Ergebnis: "Auch wenn die Richtlinie erst relativ kurze Zeit in Kraft ist, kann dennoch bereits eine eindeutig positive Bilanz gezogen werden. Das Grundprinzip der Richtlinie - die Sozialpartner sollen durch Verhandlungen die Entwicklung voranbringen - hat sich als richtig erwiesen. Der Erfolg ist offensichtlich: in den letzten fünf Jahren wurden mindestens 600 Vereinbarungen getroffen."
Allerdings ist nunmehr auf Grund der praktischen Erfahrungen endlich auf eine Revision der Richtlinie zu dringen.
Download: Das Europäische Betriebsräte-Gesetz (pdf)