Forschungsprojekt: Mitbestimmung im selbständigen Einzelhandel der Rewe und Edeka

Umstrukturierung im Lebensmitteleinzelhandel am Beispiel der Handelskonzerne Rewe und Edeka- Auswirkungen auf die Mitbestimmung und Arbeitsbedingungen

Projektziel

Die beiden großen genossenschaftlichen Einkaufskooperationen im Lebensmittelhandel, die EDEKA- und die REWE-Gruppe verstärken seit einigen Jahren ihre Bemühungen, konzernbetriebene und damit mitbestimmte Lebensmittelfilialen an selbständige Einzelhändler zu veräußern. Die Studie beleuchtet unternehmensstrategisches Kalkül und mitbestimmungsrelevante Konsequenzen.

Projektbeschreibung

Kontext

Die konzerneigenen Filialen werden über ein Marktmanagermodell als sogenannte Regiemärkte betrieben. Die dafür verantwortlichen Regionalgesellschaften sind aufgrund ihrer Bedeutung und Unternehmensgröße gewerkschaftlich organisiert und Betriebsräte sind eingerichtet, die auch für die Interessenvertretung in den Regiemärkten verantwortlich zeichnen.

Seit einigen Jahren werden die Bemühungen verstärkt, den Anteil des selbständigen Einzelhandels durch Überführung von Regiemärkten an selbständige Einzelhändler zu erhöhen. Allein die Edeka hat in den vergangenen fünf Jahren 650 Märkte über diesen Weg dem selbständigen Einzelhandel zugeführt. Bislang liegen keine Untersuchungen zu den Auswirkungen des Eigentümerwechsels auf die Interessenvertretung in den selbständigen Handelsunternehmen vor. Erfahrungen besagen, dass bestehende Mitbestimmungsstrukturen mit dem Eigentümerwechsel häufig aufbrechen.

Fragestellung

Ziel der explorativ angelegten Studie ist es, die von Edeka und Rewe strategisch ausgerichtete Ausweitung des selbständigen Lebensmitteleinzelhandels (SEH) im Bereich Vollsortiment auf deren Auswirkungen auf die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen im Lebensmitteleinzelhandel empirisch gestützt abzuschätzen. Neben der aktuellen Vertriebslinienstruktur der Konzerne werden exemplarisch die inhabergeführten Mehrbetriebsunternehmen des SEH der Edeka und Rewe in je einer Vertriebsregion (EDEKA Minden-Hannover, REWE-Nord) identifiziert und deren Mitbestimmungsstatus erhoben. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme sollen Handlungsoptionen zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung für ArbeitnehmerInnen im selbständigen Lebensmitteleinzelhandel der Edeka und Rewe diskutiert und Perspektiven in diesem wichtigen Beschäftigungssegment des Einzelhandels diskutiert werden.

Untersuchungsmethoden

- Leitfaden gestützte (überwiegend Telefon-) Interviews zur Systematisierung vorliegender Informationen bei den für Handel zuständigen GewerkschaftssekretärInnen in den Landesbezirken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Betriebsräten der Edeka (Region Minden/Hannover) und Rewe (Region Nord), mit Konzernsprechern der EDEKA und REWE.

- Erschließung und Systematisierung aller öffentlich verfügbaren Informationsquellen über die Größen- und Regionalstrukturen selbständiger Einzelhändler der Rewe und Edeka, Nutzung elektronischer Firmenregister und des elektronischen Bundesanzeigers.

- Quellenkritik und Bewertung der Informationslage zur Struktur des selbständigen Lebensmitteleinzelhandels innerhalb der Rewe und Edeka.

- Abstimmung der Datenbank mit den zuständigen Betriebsräten mit dem Ziel der Identifizierung mitbestimmungsfreier Zonen (Unternehmen) innerhalb der Untersuchungsregionen, d.s. Unternehmenskonglomerate im Besitz einzelner Händler.

Darstellung der Ergebnisse

- Mit der zur Existenzsicherung und zum Marktausbau notwendig gewordenen Errichtung, Akquisition und Betrieb von eigenen, modernen und großflächigeren Regiefilialen, bei der EDEKA ab Ende der 60er Jahre und bei REWE ab Anfang der 70er Jahre, wurde die mitbestimmungsrechtliche Verantwortung von den Großhandlungen der Konzerne auch auf den Regie-Einzelhandel erweitert.

- Die MitarbeiterInnen in den nach einem Marktmanagermodell als Supermarkt oder Verbrauchermarkt geführten Lebensmittelfilialen sind gegenwärtig durch Gesamtbetriebsräte (EDEKA) oder Regionalbetriebsräte (REWE) mitbestimmungsrechtlich vertreten.

- Die Interessenvertretung endet, wenn die Filialen an selbständige Einzelhändler veräußert werden. Im klein- und mittelständischen selbständigen Lebensmitteleinzelhandel der EDEKA und REWE tendiert der Anteil von Super- und Verbrauchermärkten mit Betriebsrat gegen null. Das zeigen exemplarisch für zwei Vertriebsregionen erhobene Statuszustände.

- Zur Verringerung mitbestimmungsfreier Zonen sollten a. Kampagnenansätze für große Mehr-Filialunternehmen bzw. b. politische Initiativen zu einem verpflichtenden Status des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) angeregt werden.

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