Forschungsprojekt: Sanktionen nach § 31 SGB II

Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II

Projektziel

Die explorative, qualitative Studie erforschte die Ursachen von Sanktionen nach § 31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und deren Auswirkungen auf die Betroffenen. Der § 31 sieht empfindliche Einbußen an Grundsicherungsleistungen als Sanktion für Leistungsbeziehende vor, die ihnen auferlegte Pflichten verletzt haben.

Projektbeschreibung

Kontext

§ 31 SGB II sieht für ALG II-Bezieher/-innen, die in Eingliederungsvereinbarungen festgelegte Pflichten nicht erfüllen, die so genannte Eingliederungsmaßnahmen nicht antreten oder abbrechen oder die nach Ansicht der Behörde zumutbare Arbeit ablehnen oder aufgeben, empfindliche Leistungskürzungen bis hin zur völligen Streichung der Hilfe vor. Vorliegende Daten zeigen, dass die tatsächlichen Sanktionsquoten zwischen SGB II-Trägern und zwischen den für die Verhängung von Sanktionen zuständigen Mitarbeiter/-innen erheblich streuen. Die Ursachen für das in den konkreten Fällen sanktionierte Verhalten waren bisher ebenso wenig erforscht wie die Auswirkungen von Sanktionen auf die Lebenslage und die Verhaltensdispositionen der Betroffenen.

Fragestellung

Zum einen wurde danach gefragt, vor welche situationsspezifisch konkreten Anforderungen sanktionierte Erwerbslose sich gestellt sahen, was sie daran hinderte, die Anforderungen zu erfüllen und welche Chancen sie wahrnahmen, ihr Erleben der konkreten Anforderungen und ihre entgegenstehenden Motive oder anderen Hinderungsgründe gegenüber den Behördenmitarbeiter/-innen mitzuteilen und zu vertreten.

Zum andern wurde erkundet, auf welche Weise die Sanktionierten die Einbußen an Grundsicherungsleistungen bewältigten, welche Auswirkungen die Bewältigungsweisen auf ihre Lebenslagen hatten, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Sanktionen die Verhaltensdispositionen der Betroffenen über die Bewältigung der Einkommenseinbuße hinaus beeinflussten.

Untersuchungsmethoden

Die empirische Erhebung wurde mit problemzentrierten, leitfadengestützten Interviews mit 30 Personen, gegen die Sanktionen nach § 31 SGB II verhängt sind oder waren, durchgeführt. Die transkribierten Interviews wurden in einem mehrstufigen Verfahren inhaltsanalytisch ausgewertet.

Darstellung der Ergebnisse

- Als Ursachen des sanktionierten Verhaltens lassen sich auf Seiten der sanktionierten ALG II-BezieherInnen folgende Gegebenheiten analytisch unterscheiden:

a. Ansprüche an Arbeit und die eigene Rolle als Arbeitende/-r,

b. Ablehnung bestimmter Implikationen der behördlichen Definition der Klientenrolle,

c. fehlende Motivation zur Erfüllung der behördlichen Erwartungen,

d. belastende und behindernde Lebensumstände,

e. psychisch bedingte Behinderungen der Handlungsfähigkeit.

In fast allen Fallgeschichten haben zwei oder mehr dieser Faktoren als Ursachen des sanktionierten Verhaltens zusammengewirkt.

- In der Art der gestellten Anforderungen und in der Bewertung von Verhalten offenbaren sich vielfältige Kommunikationsstörungen zwischen KlientInnen und BehördenmitarbeiterInnen.

- Die Sanktionen haben in einigen Fällen schwerwiegende negative Folgen für die Lebenslagen der Betroffenen.

- Häufiger als eine "aktivierende" ist eine lähmende Wirkung auf das Verhalten der Sanktionierten erkennbar. In wenigen Fällen erhöhen Sanktionen die resignative Anpassungsbereitschaft an behördliche Erwartungen, die jedoch keine Hoffnungen auf verbesserte Arbeitsmarktchancen wecken.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Anne Ames

Kontakt

Dr. Eike Windscheid-Profeta
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung
eike-windscheid@boeckler.de

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